Österreichweit werden ...
von privaten Haltern in kleiner Menge Eier verkauft .. an Nachbarn, Verwandte, Freunde ... oder sie werden verschenkt, wenn man ein "besseres" Verhältnis hat.
Landwirtschaftliche Produkte, sprich Eier, sind von der Gewerbebehörde ausgenommen, wenn man sie selber "produziert". Das bedeutet, legt ein Huhn ein Ei, das man nicht selber braucht und es an
Interessierte verkauft, braucht man dazu keinen Gewerbeschein auf Handel oder dgl. abhängig natürlich von der Menge. Bei 3.000 Stück Eier pro Tag, ist es natürlich etwas
anderes.
Die Landwirtschaftskammer für Landwirtschaftliche Produkte zuständig obwohl man kein Landwirt ist (also kein landwirtschaftlicher Zucht- oder Eierbetrieb) hat mir das daraufhin übermittelt ...
(Mail eingescannt) ...
Dem Mail zugehörige PDF-Datei: