Ställe für Hühner ohne Genehmigungspflicht:
Im Zuge des letzten Jahres, habe ich mehrere Haltungsweisen von Tieren angesehen, die man relativ leicht bewerkstelligen kann, ohne dass man eine Baugenehmigung einholen muss bzw. nicht
einmal eine Meldung machen braucht!
So gesehen, muss man die Tierhaltung nicht einmal mit Nachbarn absprechen.
In Bauland-Wohngebieten sind Hühner oder Haustiere in einem gewissen Maß (Anzahl) zulässig, damit man sich selber versorgen kann (keine Abgabe an Eiern an Nachbarn!!) bzw. Streichelkuscheltiere für Kinder.
Wenn man keinen Stall oder Anhänger möchte, dann nimmt man Hühner, die keinen Stall brauchen.
Zur Verfügung stehender Haustiere:
Bei Enten, Hühnern und Wachteln macht man mobile unbegehbare Ställe, die kein Funderment haben. Mobil deshalb, weil man sie mobil auf Rollen oder Rädern bewegt, deshalb kann man sie auch auf einem vorgelegten Lageplan nicht einzeichnen. Mobil bringt den Vorteil für die Tiere, dass man Ausläufe ganz einfach leicht wechseln kann, wenn sie benutzt wurden und sich Wiesenstücke von selber wieder regenieren können.
Andererseits kann man auch begehbare Ställe mit behördlichem Kennzeichen machen. Kennzeichen für KFZ (PKW)-Anhänger. Diesen Anhänger kann man auf eigenem Grundstück umstellen. Daher auch keine Genehmigungspflicht in Bezug auf Bauwerk.
Mobile Ställe gibt es in Selbstbauweise oder "fertig".
Beispiele Selbstbauweise:
Bilder Fertigbauweise:
idealerweise verwendet man einen Anhänger mit örtlch KFZ-Kennzeichen. Dadurch wird die Baugenehmigung auf jeden Fall umgangen. Versicherungsgebühr für dem Anhänger liegt bei ab rd. € 20,- pro
Jahr, zzgl. einmalige Anmeldekosten € 180,-