Nicht nur, wie im Landkreis des Bildes links, in Deutschland sondern auch in Österreich, gehört das Gegackere einfach dazu zum Dorfleben. Oder auch wenn man am Ortsrand einer Stadt lebt, ist es mitunter ortsüblich dass Hühner ihre Geräusche machen dürfen oder der Hahn kräht.
Manche Nachbarn hören das aber gar nicht gerne jedoch:
In Österreich ist die landwirtschaftliche Tierhaltung
Bundesländersache. Ob landwirtschaftliche Tierhaltung erlaubt ist hängt in erster Linie von der Flächenwidmung ab. In NÖ heißt das Bauland Agrar, hier darf man landwirtschaftliche
Nutztiere automatisch halten. Da das Tierhaltungsrecht mit der Widmung verbunden ist. Für Hühner und Hahn gibt es ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, dass diese auch im Wohngebiet
ortsüblich sind, wenn es sich sinngemäß um eine ländliche Gegend handelt, die an landwirtschaftliches Gebiet anschließt. Also im Dorf, oder am Stadtrand. Hier hat der OGH
entschieden, dass das Krähen des Hahnes ortsüblich ist und somit zu dulden ist.