Rechtliches Seite 2
Wenn man außerhalb von diesen Verdienstgrenzen liegt, die auf Seite 1 genannt sind, kommen folgende Punkte zum Tragen:
http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Steuerberechnung_fuer_Zuverdienst.html
Erklärung Kinderfreibetrag:
http://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
und die zugehörigen Zahlen dafür. ist man getrennt und kommt zumindest zu 75% der Alimentenforderung des anderen Elternteils nach, kann man sich die Hälfte des Freibetrags geltend
manchen:
https://www.bmf.gv.at/kampagnen/BMF-Steuerbuch_2015_dt.pdf